Verantwortung der Hochschulräte* für Gleichstellung

Gleichstellungspolitische Rahmenbedingungen 

Das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist für das gesamte staatliche Handeln in der Bundesrepublik im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2) verfassungsrechtlich verankert. Diese Staatszielbestimmung verpflichtet alle öffentlichen und auch alle öffentlich finanzierten Akteure mit ihren Aktivitäten die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

Der rechtliche Auftrag zur Dursetzung tatsächlicher Gleichstellung ist in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen näher konkretisiert. Der Gleichstellungsgrundsatz ist in den meisten Bundesländern auch in der Landesverfassung verankert. Sie verpflichten sich darin, die Gleichstellung tatsächlich zu verwirklichen, sei es durch "wirksame Maßnahmen" oder durch "Ausgleich bestehender Ungleichheiten". Alle Länder haben in den letzten Jahren Landesgleichstellungsgesetze (LGG) verabschiedet, die meist auch für die Hochschulen gelten. In den Landeshochschulgesetzen wird auf Gleichstellung als Aufgabe und in einigen auch als „durchgängiges Leitprinzip“ verwiesen.

Für die Aktivitäten von Hochschulräten* sind insbesondere die Landesgleichstellungsgesetze (LGG) sowie die Landeshochschulgesetze (LHG) von Bedeutung. Die folgenden Übersichten geben Auskunft über die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu Gleichstellung an Hochschulen auf Landesebene.

Darüber hinaus fordert die verfassungsrechtliche Staatszielbestimmung auch dann zu einem gleichstellungsorientierten Handeln auf, wenn hierzu keine unmittelbare einzelrechtliche Vorschrift besteht. Das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung soll als Leitprinzip die Wahrnehmung aller Aufgaben der Hochschulen und ihrer Organe prägen. Daher finden Sie im Folgenden Übersichten der gesetzlichen Bestimmungen zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben der Hochschulräte* in den Bundesländern.

Die Analyse dieser gesetzlichen Regelungen ist Bestandteil des vom BMBF geförderten Projektes „Gender-Kompetenz für Hochschulräte (GeKo HR)“. Der Zugriff ist über die ausgewiesenen Links oder durch Download der Texte als pdf-Datei möglich.

 

Übersichten:

A. Gleichstellungsgesetze des Bundes

B. Gesetze der Länder – Landesgleichstellungsgesetz (LGG), Landeshochschulgesetz (LHG)

C. Zusammenfassende Übersichten zu Gleichstellung und Hochschulräten:

1. Übersicht: Gleichstellungspolitische Regelungen für Hochschulen
2. Übersicht: Geltungsbereich der Gleichstellungsgesetze/ Verpflichtungen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in staatlichen Hochschulen
3. Übersicht: LHG und Hochschulrat

D. Übersichten zu Zusammensetzung und Aufgaben von Hochschulräten*:

4. Übersicht: Zusammensetzung des Hochschulrates - Länderübersicht
5. Übersicht: Personalkompetenz des Hochschulrates - Länderübersicht
6. Übersicht: Sachkompetenz des Hochschulrates - Länderübersicht
7. Übersicht: Aufgabenvielfalt der Hochschulräte nach Bundesländern - Auswahl

* gemeint sind intermediäre Beratungs-, Aufsichts- und Vermittlungsgremien an Hochschulen mit den gesetzlichen Bezeichnungen Hochschulrat, Kuratorium oder Stiftungsrat

Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung